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Elterngeld

Seit 2007 haben alle werdenden Eltern einen Rechtsanspruch auf Elterngeld. Hiermit soll der Start in das neue Familienleben gefördert werden, so dass beide Partner die Möglichkeit haben, sich ganz um die neue Familie zu kümmern, ohne mit Erwerbsausfällen bestraft zu werden. Beide Partner haben zusammen genommen Anspruch auf 12 Monate Elterngeld - Zahlung. Wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen, verlängert sich der Bezugszeitraum um weitere 2 Monate, die sogenannten Partnermonate. Maximal kann das Elterngeld also 14 Monate pro Paar bezogen werden. Um das Elterngeld sollten Sie sich möglichst frühzeitig kümmern, am Besten noch vor der Geburt des Babys. Wird Elterngeld erst rückwirkend gewährt, wird der Leistungszeitraum unter Umständen stark verkürzt. Man erhält dann nur noch die Leistungen für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Antragsmonats. Früh aufzustehen lohnt sich beim Elterngeld also besonders. Der Antrag auf Elterngeld kann sich recht komplex gestalten und erfordert einige Unterlagen. Da das Elterngeld bei den jeweiligen Ländern beantragt wird, kann die genaue Form des Antrages auch von Bundesland zu Bundesland variieren.

 

Unterlagen für den Elterngeld - Antrag

Die zuständige Anlaufstelle für Elterngeld in Ihrer Nähe finden Sie über die Informationsseite des Familienministeriums.
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie können Sie Ihren Elterngeldanspruch selbst ausrechnen!

Elterngeld auf einen Blick