Elterngeld
Seit 2007 haben alle werdenden Eltern einen Rechtsanspruch auf Elterngeld. Hiermit soll der Start in das neue Familienleben gefördert werden, so dass beide Partner die Möglichkeit haben, sich ganz um die neue Familie zu kümmern, ohne mit Erwerbsausfällen bestraft zu werden. Beide Partner haben zusammen genommen Anspruch auf 12 Monate Elterngeld - Zahlung. Wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen, verlängert sich der Bezugszeitraum um weitere 2 Monate, die sogenannten Partnermonate. Maximal kann das Elterngeld also 14 Monate pro Paar bezogen werden. Um das Elterngeld sollten Sie sich möglichst frühzeitig kümmern, am Besten noch vor der Geburt des Babys. Wird Elterngeld erst rückwirkend gewährt, wird der Leistungszeitraum unter Umständen stark verkürzt. Man erhält dann nur noch die Leistungen für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Antragsmonats. Früh aufzustehen lohnt sich beim Elterngeld also besonders. Der Antrag auf Elterngeld kann sich recht komplex gestalten und erfordert einige Unterlagen. Da das Elterngeld bei den jeweiligen Ländern beantragt wird, kann die genaue Form des Antrages auch von Bundesland zu Bundesland variieren.
Unterlagen für den Elterngeld - Antrag
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Einkommensnachweis vor der Geburt
- Nachweis über das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Schriftliche Angaben zur Teilzeit-Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- Selbst verfasste Erklärung zur beabsichtigten Arbeitslänge während des Bezugszeitraums
Die zuständige Anlaufstelle für Elterngeld in Ihrer Nähe finden Sie über die Informationsseite des Familienministeriums.
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie können Sie Ihren Elterngeldanspruch selbst ausrechnen!
Elterngeld auf einen Blick
- Höhe der Bezüge: Mindestens 300 €, maximal 1800€ (68% des Netto- Einkommens)
- Geringverdiener erhalten bis zu 100% des Netto-Einkommens
- Die Dauer beim Elterngeld beträgt 12 Monate pro Paar. Wenn beide Partner Elternzeit nehmen, kommen noch 2 Partnermonate dazu.
- Elterngeld wird über die Bundesländer beantragt, die Form des Antrags kann deshalb variieren
- Für Geringverdiener (unter 1000€) kann die Ersatzrate 100% des Gehaltes betragen
- Alle werdenden Eltern können Elterngeld beantragen, unabhängig von Familienstand und Einkommen
- Für Eltern, die bereits ältere Kinder haben, gibt es einen zusätzlichen Geschwisterbonus von 10%
- Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300€/ Mehrling.



